Dr. jur. Andreas Meschke

Dr. Meschke ist Rechtsanwalt seit 1999 und Fachanwalt für Medizinrecht; vertretungsberechtigt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Er war von 1996 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln und hat diverse Beiträge in der juristischen Fachliteratur und ärztlichen Presse verfasst. Dr. Meschke ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein und Justiziar u. a. für den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. und den Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e.V.

Schwerpunkt:

Medizinrecht in allen Ausprägungen (insbesondere Gesellschaftsrecht, Vertragsarztrecht, Krankenhausrecht und Haftungsrecht) für sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen.